Sachkundebescheinigung

Sachkundebescheinigung für Halter großer Hunde

(größer als 40cm und/oder schwerer als 20kg) gemäß §11(2) Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen

Du benötigst eine Sachkundebescheinigung für Halter*innen von so genannten 20/40-Hunden gem. §11(2) LHG NRW, kurz „Sachkundebescheinigung“?

Hierzu einige Informationen:

Gemäß §11(2) Landeshundegesetz (LHG) NRW dürfen Hunde, die ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40cm oder ein Gewicht von mindestens 20kg erreichen, nur von Personen gehalten werden, die die dazu erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten (Sachkunde) besitzen und über die dafür notwendige Zuverlässigkeit verfügen.

Die Haltung eines solchen Hundes muss der Ordnungsbehörde unter Angabe von Rasse, Gewicht, Größe, Alter, Fellfarbe und Chipnummer angezeigt werden. Mit dieser Anzeige muss der/die Besitzende Sachkunde und eine Tierhalterhaftpflicht für den Hund nachweisen. Der Hund muss mittels Mikrochip dauerhaft gekennzeichnet sein. Auf Verlangen muss der/die Besitzende ein Führungszeugnis vorlegen.

Die Tierärztekammer Westfalen-Lippe hat mich autorisiert, Sachkundenachweise abzunehmen und Sachkundebescheinigungen auszustellen.

Wer ist sachkundig?

Als sachkundig gilt, wer

  • vor Inkrafttreten des Landeshundegesetzes (31.12.2002) mehr als drei Jahre große Hunde gehalten hat, sofern es dabei zu keinen tierschutz- oder ordnungsbehördlich erfassten Vorkommnissen gekommen ist. Dies muss der zuständigen Behörde schriftlich versichert werden
  • Inhaber*in eines Jagdscheines ist oder die Jagdprüfung erfolgreich bestanden hat
  • Tierarzt*in oder Polizeihundeführer*in ist
  • Sachkundebescheinigungen ausstellen darf
  • gemäß §11(3) des Tierschutzgesetzes eine Erlaubnis zur Zucht und Haltung von Hunden besitzt.

Alle anderen Halter*innen eines so genannten 20/40-Hundes müssen ihre Sachkunde bei einer/einem von der Tierärztekammer autorisierten Tierarzt*in nachweisen. Diese*r stellt anschließend die zur Vorlage bei der Ordnungsbehörde bestimmte Sachkundebescheinigung aus.

Wie weist du deine Sachkunde nach?

Wir führen das Gespräch zur Erlangung der Sachkundebescheinigung als Videokonferenz durch – du benötigst hierfür lediglich einen Computer, ein Tablet oder ein Handy mit Kamera und Internetbrowser.
Deinen Wunschtermin buchst du einfach hier:

Termin buchen

Mit der Terminbestätigung erhältst du den Link zu unserem Konferenzraum. Zum Termin klicke auf „An Teams-Besprechung teilnehmen“ in deiner Terminbestätigung und du kommst direkt in unseren Konferenzraum. Bitte nimm dir für diesen Termin ca. 45 Minuten Zeit und halte am Anfang deinen Personalausweis oder ein gleichwertiges Dokument bereit.

Ich bitte dich zunächst, mir 20 Fragen zu den Themenbereichen

  • Sozialverhalten und Ausdrucksformen des Hundes
  • Haltung, Fütterung und allgemeine Hygiene
  • Erkennen typischer Gefahrensituationen mit Hunden
  • Erziehung des Hundes

in Form eines Multiple-Choice-Fragebogens (mit ein oder mehreren richtigen Lösungen je Frage) zu beantworten.

Auf Grundlage deiner Antworten führen wir anschließend ein erläuterndes Gespräch.

Hast Du Fragebogen und Gespräch erfolgreich absolviert, stelle ich direkt die Sachkundebescheinigung aus und schicke sie dir zu – diese kannst du, der Ordnungsbehörde vorlegen.

Wie bereitest du dich vor?

Ich überprüfe, ob du über Wissen verfügst, das für den täglichen Umgang mit dem Hund in der Gesellschaft erforderlich ist. Für die Prüfungsvorbereitung empfehle ich dir diese Wege:

Bücher*

Der Hundeführerschein: Sachkunde – Basiswissen und Fragenkatalog

von Celina del Amo, Dr. Renate Jones-Baade, Karina Mahnke, Celina del Amo
9,95€

 

Hundeführerschein und Sachkundenachweis: Mit Frage-Antwort-Katalog

Gabriele Metz, Esther Schalke, Sandra Bruns
15,00€



Hundeführerschein und Sachkundeprüfung: Vorbereitung für Hundehalter

Dr.med.vet. Dorit Urd Feddersen-Petersen, Dr.med.vet. Pasquale Piturru
16,00€

*Links führen zu Amazon (Accociate-Links)

Internet

  • Die Tierärztekammer Nordrhein hat Fragen und Antworten zur Sachkunde ins Internet gestellt. Diese findest du unter folgendem Link: www.tieraerztekammer-nordrhein.de
  • Die Tierärztekammer Westfalen-Lippe hat im Bereich „Tierhalter“ – Patienten-Info (ganz weit unten auf der Seite) den Fragenkatalog ins Internet gestellt. Diese findest du unter folgendem Link: www.tieraerztekammer-wl.de.

Im Internet findest du auch alle wichtigen Gesetzes- und Verordnungstexte in ihrer gültigen Form. Fündig wirst du am besten

  • über eine Suchmaschine z.B.: www.google.de
  • beim Bundesgesetzblatt: www.bundesgesetzblatt.de
  • auf der Homepage NRWs: https://land.nrw
  • Interessante Infos hat auch der VDH: www.vdh.de.

Entstehende Kosten

  • Die Kosten für den Sachkundenachweis wurden von der Kammerversammlung in Abstimmung mit dem LANUV festgelegt. Sie betragen inkl. Porto 58,68€.
  • Mit der Terminbestätigung erhältst du eine Rechnung – am einfachsten begleichst du diese über unseren WebShop. Gern kannst Du den Betrag auch überweisen, achte aber bitte darauf, dass er zum Zeitpunkt des Termins auf unserem Konto gutgeschrieben ist.
  • Und ja 😉 – die Kosten entstehen auch, falls du deine Sachkunde nicht erfolgreich nachweisen kannst

 

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